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Testamente & Erbschaft

Testamente

  • Gemäß Artikel 667 des spanischen Zivilgesetzbuches ist ein Testament ein Akt, durch den eine Person nach ihrem Tod über ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon verfügt.
  • Es ist absolut ratsam für Residenten in Spanien und auch für all diejenigen, die, ohne Resident zu sein, eine Immobilie in Spanien besitzen, ein Testament vor einem spanischen Notar zu unterschreiben und den Verbleib ihres Vermögens nach ihrem Tod zu bestimmen, indem sie die Person oder Personen bestimmen, die diese in Spanien befindlichen Vermögenswerte erwerben sollen, sowie bestimmte Rechte und Pflichten.
  • Mit der Unterzeichnung eines Testaments kann der Erblasser auch einen Testamentsvollstrecker ernennen. Dies ist die Person, die damit beauftragt wird, sein Vermögen zu verwalten und zu betreuen und den gesamten Willen des Erblassers nach dessen Tod auszuführen. All dies muss bei der Erstellung des Testaments perfekt geschrieben und dokumentiert werden.
  • Deshalb ist es sehr wichtig, sich bei der Errichtung eines Testaments von Anwälten und Steuerexperten beraten zu lassen, denn eine gute rechtliche und steuerliche Planung ist unerlässlich, um Probleme und lästige Verfahren für die Erben zu vermeiden und die größtmögliche Steuerersparnis zu erzielen.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass Testamente persönlich unterschrieben werden müssen, d.h. eine Unterschrift durch eine Vollmacht ist nicht möglich. Wenn Sie erwägen, ein Testament zu unterschreiben, helfen Ihnen unsere Steuerspezialisten und Rechtsanwälte bei der Nachlassplanung und unterstützen Sie bei der Unterzeichnung des Testaments vor einem Notar.

Erbschaft

  • Die Trauer um den Tod eines Familienmitglieds ist mit vielen Formalitäten verbunden, die korrekt abgewickelt werden müssen, damit keine unnötigen Probleme oder zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Tritt der Tod in Spanien ein, ist der erste Schritt die Einholung einer ärztlichen Todesbescheinigung, die kostenlos ist und von dem Arzt ausgestellt wird, der die Person zum Zeitpunkt des Todes behandelt hat.
  • Zweitens, wenn der Verstorbene die spanische Staatsangehörigkeit hat, ist es notwendig, den Todesfall im spanischen Standesamt zu registrieren, und nach der Registrierung wird das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen.
  • Wenn die Sterbeurkunde in einem anderen Land ausgestellt wurde und nicht in Spanisch verfasst ist, muss sie von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
  • Ab 15 Tagen nach dem Todesfall können Sie die Testamentszertifikat erhalten, ein offizielles Dokument, das bescheinigt, ob eine Person ein in Spanien unterschriebenes Testament hat, an welchem Datum es unterschrieben wurde und vor welchem spanischen Notar. Es ist auch ratsam, eine Lebensversicherungsbescheinigung anzufordern, da diese Bescheinigung Auskunft darüber gibt, ob die verstorbene Person in Spanien eine Lebens- oder Unfallversicherung hatte, die zur Zahlung einer Entschädigung führen könnte.
  • Wenn der Verstorbene ein offenes Testament hatte, das vor einem Notar unterschrieben wurde, ist der nächste Schritt, eine autorisierte Kopie des Testaments zu erhalten, und wenn es kein Testament gibt, dann muss eine Erbenerklärung „ab intestato“ gemacht werden, um zu bestimmen, wer die gesetzlichen Erben sind.
  • Für den Fall, dass der Verstorbene ein Testament in einem anderen Land unterschrieben hat, muss es legalisiert und von einem offiziellen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
  • Wenn alle diese ersten Formalitäten erledigt sind, ist der nächste Schritt die Unterzeichnung der Erbenerklärung, normalerweise vor einem Notar, und die Begleichung der Erbschaftssteuer.
  • Obwohl es keine Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft gibt, ist es wichtig zu wissen, dass es eine Frist für die Begleichung der Erbschaftssteuern gibt, und diese Frist beträgt sechs Monate ab dem Todestag.
  • Bei Bankkonten kommt hinzu, dass die Bank, wenn sie vom Tod des Kontoinhabers erfährt, das Konto oder Depot automatisch sperrt, bis die Erben ihre Legitimation und die Begleichung der Erbschaftssteuer nachweisen.
  • Wenn bei Ihnen eine Erbschaft ansteht, zögern Sie nicht, sich an imont legal zu wenden, um sich in allen Fragen bezüglich der Zahlung von Steuern, Freibeträgen,der Registrierung des/der neuen Eigentümer/s usw. beraten zu lassen.