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Goldenes Visum

Goldenes Visum

Goldenes Visum, Das Goldene Visum oder Wohnsitz für Investitionen ist eine Genehmigung, die es Ausländern aus Nicht-EU-Ländern, zu denen ab dem 1. Januar 2021 auch die Briten gehören werden, erlaubt, mit ihrer Familie in Spanien zu wohnen und zu arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass eine bedeutende Kapitalinvestition in Spanien getätigt wurde und die übrigen im spanischen Rechtssystem vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Investor und die folgenden Familienmitglieder können das Goldene Visum erhalten: ihr Ehepartner oder Lebensgefährte, ihre Kinder unter 18 Jahren, ihre volljährigen Kinder, die finanziell vom Investor abhängig sind und keine eigene Familie gegründet haben, (und auch ihre abhängigen Verwandten in aufsteigender Linie).

In jedem Fall müssen die Antragsteller neben der Investition die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Nicht illegal auf spanischem Gebiet sein
  • Sie dürfen in Spanien und in den Ländern, in denen sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben, nicht vorbestraft sein.
  • Eine private Krankenversicherung bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abschließen.
  • Nachweis, dass Sie über ausreichende wirtschaftliche Mittel für sich und Ihre Familienangehörigen während Ihres Aufenthalts in Spanien verfügen.

Kapitalinvestition in Spanien, die auf 6 verschiedene Arten erfolgen kann, wie im Gesetz 14/2013 festgelegt, wobei die wichtigste der Erwerb einer Immobilie für einen Betrag von 500.000 Euro oder mehr ist. Es kann jede Art von Immobilie sein: Haus, Geschäft, Grundstück oder eine Kombination aus mehreren Immobilien, aber es ist wichtig, dass sie lastenfrei ist, d.h. dass sie ohne Bankfinanzierung erworben worden ist.

Das Golden Visum bietet seinen Inhabern die folgenden Vorteile:

  • Sie verlangt von ihren Inhabern nicht, dass sie sich 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten.
  • Es erlaubt den Familienmitgliedern des Investors, ihn von Anfang an zu begleiten, da es nicht notwendig ist, ein Jahr zu warten, um das Recht auf Familienzusammenführung ausüben zu können.
  • Erlaubt die Einbeziehung von Kindern über 18 Jahren, die wirtschaftlich vom Investor abhängig sind.
  • Sie beinhaltet eine Arbeitserlaubnis für den Investor und seine Familienangehörigen.
  • Seine Dauer ist viel länger als die anderer Arten von Aufenthaltstiteln. Die anfängliche Aufenthaltsgenehmigung für Investoren hat eine Dauer von 2 Jahren und kann für aufeinanderfolgende Zeiträume von 5 Jahren verlängert werden, solange die Investition aufrechterhalten wird.

In Bezug auf den Prozess zur Erlangung des Goldenen Visums gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens, wenn sich der Antragsteller für das Goldene Visum außerhalb Spaniens befindet, beginnt der Prozess mit der Beantragung eines Investorenvisums beim spanischen Konsulat im Herkunftsland. Dieses Visum hat eine Laufzeit von einem Jahr, in dem der Investor und seine Familie nach Spanien kommen und eine 2-jährige Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. Es besteht auch die Möglichkeit, eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, ohne vorher ein Investorenvisum beantragen zu müssen, wenn sich der Antragsteller legal in Spanien aufhält oder wenn er einen gesetzlichen Vertreter in Spanien hat.

Die Auflösungsfrist beträgt 20 Tage ab Antragstellung.

Das Gesetz erlaubt es dem Investor auch, mit einem Touristenvisum nach Spanien zu kommen, um eine Immobilie zu suchen, und wenn er sie gefunden hat, und nachdem der Vorvertrag (Ernsthaftigkeitsvertrag) unterzeichnet und die Gelder eingezahlt wurden, das Goldene Visum zu beantragen, und wenn nötig, können die Behörden dem Investor eine sechsmonatige Genehmigung erteilen, um den Prozess des Immobilienkaufs abzuschließen.

In jedem Fall müssen der Investor und seine Familie nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung den Ausländerausweis persönlich beantragen.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Goldenes Visum durch den Kauf eines Hauses zu beantragen, können Sie auf die spezialisierten Dienstleistungen von imont zählen:

  • Sie während des gesamten Verfahrens individuell zu beraten, basierend auf den Besonderheiten Ihres Falles.
  • Füllen Sie alle Formulare aus, die mit dieser Art von Wohnsitz verbunden sind
  • Prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie dem Konsulat, der Botschaft oder der UGE-CE vorlegen müssen, um unsere Zustimmung zu erteilen oder die vorzunehmenden Korrekturen anzugeben.
  • Bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung vor.

Darüber hinaus bieten wir Unterstützung an, die zwar keine rechtlichen Aspekte beinhaltet, aber für den Investor und seine Familie nicht weniger wichtig ist:

  • Schließen Sie eine Krankenversicherungspolice ab.
  • Eröffnen Sie ein Bankkonto.
  • Ein Haus erhalten