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NIE, Goldenes Visum und Nomadenvisum

Aufenthalt und Visa

  • N.I.E
  • Goldenes Visum
  • Visum für digitale Nomaden

N.I.E

Eine N.I.E. (Identitätsnummer für Ausländer) ist unerlässlich, wenn Sie in Spanien eine Immobilie oder ein Auto kaufen oder ein Bankkonto eröffnen möchten.

Wir von Imont Legal & Taxes beantragen sie in Ihrem Namen mittels einer Vollmacht und lassen sie bei den spanischen Steuerbehörden registrieren, damit Sie all diese Vorgänge in aller Ruhe erledigen können.

 

Leitfaden zum N.I.E

Goldenes Visum

Am 3. Januar wurde im Staatsanzeiger das Organgesetz 1/2025 vom 2. Januar über Maßnahmen zur Effizienzsteigerung des öffentlichen Justizwesens veröffentlicht, dessen sechzehnte bis letzte Bestimmung das Gesetz 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung ändert und das Goldene Visum abschafft.

Ab dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes 1/2025, das am 3. April 2025 in Kraft treten wird, können keine neuen Visa für Immobilieninvestitionen von 500.000 Euro oder mehr mehr beantragt werden, und für bestehende Visa gilt folgende Regelung:

  • Anträge, die von Investoren oder Familienangehörigen vor Inkrafttreten des Gesetzes (3. April 2025) eingereicht wurden, können das entsprechende Visum oder die entsprechende Genehmigung gemäß den vorherigen Vorschriften, d. h. dem Gesetz 14/2013 über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung, erhalten.
  • Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (3. April 2025) erteilte Visa und Genehmigungen bleiben für den Zeitraum gültig, für den sie ausgestellt wurden.
  • Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (3. April 2025) erteilte Visa und Genehmigungen können nach Ablauf der Frist, für die sie erteilt wurden, verlängert werden. Anträge auf Verlängerung werden gemäß den vorherigen Vorschriften bearbeitet und entschieden, d. h. gemäß dem Gesetz 14/2013 über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung.
Leitfaden zum Goldenes Visum

Visum für digitale Nomaden

Digitale Nomaden“ sind Arbeitnehmer, die von jedem Ort der Welt aus Telearbeit leisten. Ihre Bedingungen werden in Spanien durch das berühmte Startup-Gesetz geregelt (Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember zur Förderung des Startup-Ökosystems).

Mit dem Visum für digitale Nomaden können Sie sich in Spanien aufhalten, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen und Telearbeit leisten. Sie können es beantragen, wenn:

  • Das Unternehmen, für das Sie arbeiten, liegt außerhalb Spaniens.
  • Ihr Unternehmen Ihnen die Genehmigung erteilt, in einem anderen Land zu arbeiten.

  • Sie sind Selbstständiger oder Freiberufler und können nachweisen, dass Sie mindestens drei Jahre Erfahrung mit dieser Arbeit haben.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Das Unternehmen, für das Sie arbeiten, muss seit mindestens einem Jahr bestehen und seinen Sitz außerhalb Spaniens haben.

Sie müssen nachweisen, dass Sie mindestens drei Monate vor der Antragstellung für dieses Unternehmen gearbeitet haben und dass es Ihnen die Genehmigung zur Telearbeit und zum Aufenthalt in Spanien erteilt.

Darüber hinaus müssen Dienstleistungserbringer über einen Hochschulabschluss, eine Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.

Wir von Imont helfen Ihnen bei der Beantragung des Nomadenvisums und beraten Sie in Steuerfragen, damit Sie die besten Steuervorteile erzielen können. Wenn Sie mehr über die zusätzlichen Anforderungen des Visums für digitale Nomaden und seine wichtigsten Vorteile erfahren möchten, lesen Sie diesen Leitfaden, den wir für Sie erstellt haben.

Digitales Nomadenvisum Praktischer Leitfaden

 

Digitales Nomadenvisum Praktischer Leitfaden