Jeder, der sich weniger als 183 Tage in Spanien aufhält, gilt für Steuerzwecke als Nichtansässiger.
Die Nichtansässigkeitssteuer für das vorangegangene Jahr wird im folgenden Jahr bis zum 31. Dezember eingereicht. Die Frist für die Einreichung Ihrer Nichtansässigkeitssteuer für das Jahr 2023 ist beispielsweise der 31. Dezember 2024. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir helfen Ihnen bei der Berechnung und Einreichung Ihrer Steuer für Nichtansässige.
Wenn Sie als Nichtansässiger eine (oder mehrere) Immobilien in Spanien besitzen und diese vermieten, müssen Sie vierteljährlich eine Steuererklärung für die Einkünfte aus dieser Vermietung abgeben.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um eine Prognose der Steuern zu erstellen, die für die Vermietung jeder Ihrer Immobilien zu zahlen sind, je nach Ihrer persönlichen Situation. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir werden Sie beraten.
Es handelt sich um ein vor einem Notar unterzeichnetes Dokument, mit dem Sie Imont bevollmächtigen, in Ihrem Namen Vorkehrungen in Bezug auf den Kauf und Verkauf einer Immobilie, Bankgeschäfte und Steuern zu treffen. Wir von Imont empfehlen Ihnen, dies zu tun, damit Sie nicht jedes Mal nach Spanien reisen müssen, wenn Ihre Unterschrift auf einem Dokument erforderlich ist. Bei uns werden Sie immer über die Verwendung Ihrer Vollmacht informiert und wir bitten Sie jedes Mal um eine schriftliche Genehmigung, wenn wir sie verwenden wollen.
Nein, ein Testament ist ein persönliches Dokument und muss von jeder Person, persönlich, vor einem Notar unterzeichnet werden.
Auch wenn die Immobilie nicht vermietet ist, müssen alle Nicht-Residenten, die eine Immobilie in Spanien kaufen, jedes Jahr zwei Steuern zahlen: die Immobiliensteuer (IBI oder SUMA) und die Steuer für Nicht-Residenten.
Ja, es ist sehr empfehlenswert, eine Vollmacht zu unterzeichnen, damit Ihr gesetzlicher Vertreter oder Ihr Anwalt von Anfang an bis zur Unterzeichnung der Urkunde in Ihrem Namen handeln kann, ohne persönlich nach Spanien kommen zu müssen.
Ja, es ist notwendig, ein Konto in Spanien zu eröffnen, um ein Lastschriftverfahren für alle Zahlungen an Versorgungsunternehmen, Gemeinden und IBI einzurichten.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, müssen Sie in Spanien Steuern auf Ihr weltweites Einkommen zahlen, je nachdem, was in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem Staat, in dem Sie Ihr Einkommen erzielen, für die einzelnen Einkommensarten festgelegt ist. In den meisten Fällen zahlen Sie keine Steuern mehr in anderen Ländern, sondern nur noch in Spanien.
Die Eintragung notarieller Urkunden im Grundbuchamt ist nicht obligatorisch, es gibt jedoch einige Ausnahmen. So ist beispielsweise die Eintragung von Hypothekendarlehen obligatorisch. Es ist möglich, eine Immobilie zu erwerben, zu verkaufen, zu besitzen, ohne dass sie im Grundbuch eingetragen werden muss. Es ist jedoch immer ratsam, sie im Grundbuch einzutragen, um Komplikationen zu vermeiden, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie sind.